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Mitglied kann jeder Anwalt und jede Anwältin sein mit Zulassung im Landgerichtsbezirk Offenburg. Anwältinnen und Anwälte mit Kanzleisitz außerhalb dieses Bezirks können aufgenommen werden, wenn der Vorstand die Mitgliedschaft als Ausnahme zulässt.
Eine selbstbewusst und überzeugend auftretende Anwaltschaft ist wichtiger denn je. Nur durch eine starke Organisation verschafft sich die Anwaltschaft Gehör – in den Medien, in der Öffentlichkeit sowie in Wirtschaft und Politik. Jedes Mitglied zählt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 180,- Euro jährlich, die ersten beiden Zulassungsjahre (Kalenderjahre) sind beitragsfrei.
Ganz einfach: Über unsere Online-Beitrittserklärung. Oder: Drucken Sie sich das Beitrittsformular manuell aus und übersenden Sie es uns (Fax oder E-Mail genügt). Den Rest erledigen wir.
Der Beitrag für unseren Verein beträgt 180,00 € pro Jahr. Davon entrichten wir insgesamt ca. 150,00 € an den Deutschen AnwaltVerein (DAV) und an den Anwaltsverband Baden-Württemberg (AV-BW).
Der Beitrag für eine Zweitmitgliedschaft beträgt 90,00 €, wenn ein anderer Anwaltverein den DAV-Anteil trägt.
Die Beitragsrechnung wird elektronisch erteilt (keine Umsatzsteuerpflicht).
Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Rechnungserteilung fällig. Der Mahnzuschlag beträgt 10,00 € pro Mahnung:
Sie möchten unserem Verein als neues Mitglied beitreten, möchten aber die Mitgliedschaft in einem anderen Anwaltverein nicht beenden? Oder Sie möchten zu einem anderen Anwaltverein wechseln, ohne die Mitgliedschaft in unserem Verein zu verlieren? Kein Problem. Wir lassen eine Zweitmitgliedschaft zu. Führt ein anderer Anwaltverein Ihren Beitragsanteil an den Deutschen AnwaltVerein (DAV) ab, beträgt Ihr Mitgliedsbeitrag für unseren Verein nur die Hälfte des Regelbeitrags.
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