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Der AnwaltVerein Offenburg ist ein freier Verbund von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Er nimmt auf örtlicher Ebene die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft wahr. Sein Zweck ist die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen Interessen der im Landgerichtsbezirk Offenburg zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Nach außen ist er bestrebt, Bürgern, Unternehmen und Behörden, insbesondere der Justiz, die beruflichen Aufgaben der Anwaltschaft nahezubringen. Nach innen versteht er sich als ein Organ des kollegialen Austausches.
Mitglied kann jede Anwältin und jeder Anwalt mit Kanzleisitz im Landgerichtsbezirk Offenburg sein.
Er ist seinerseits Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und im Anwaltsverband Baden-Württemberg, von deren Leistungen automatisch alle Mitglieder profitieren.
Der Verein hat 228 Mitglieder. Bei ca. 340 im Landgerichtsbezirk Offenburg zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ergibt dies einen Organisationsgrad von fast 70 %. Bundesweit liegt er bei ca. 45 %.
Regelmäßige Veranstaltungen des Vereins sind der Neujahrsempfang im Januar, der Vereinsausflug im September sowie mindestens zwei Fortbildungsveranstaltungen im Frühjahr und im Herbst.
Gegründet wurde der Verein 1969 unter dem Namen „Anwaltsverein des Landgerichtsbezirks Offenburg“. 1998 erfolgte die an den Namen der Dachorganisation Deutscher Anwaltverein angepasste Umbenennung in „AnwaltVerein Offenburg“.
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